Rechtsprechung
BVerwG, 18.10.1961 - IV B 221.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,3148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Neugründung eines Betriebes
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.05.1960 - XIX A 352.59
- BVerwG, 18.10.1961 - IV B 221.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.02.1959 - IV C 88.58
Auszug aus BVerwG, 18.10.1961 - IV B 221.60
Bereits in seinem Urteil vom 27. Februar 1959 - BVerwG IV C 88.58 - (BVerwGE 8, 185) hat der beschließende Senat entschieden, daß eine Neugründung eines Betriebes dann nicht anzunehmen ist, wenn zwischen dem früheren Betrieb und dem wiedereröffneten die Sachgleichheit gewahrt ist. - BVerwG, 17.11.1960 - III C 31.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1961 - IV B 221.60
Dieser in mehreren Entscheidungen fortgesetzten Rechtsprechung hat sich der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (vgl. u.a. Urteil vom 17. November 1960 - BVerwG III C 31.59 - mit weiteren Fundstellenangaben [ZLA 61 S. 235]). - BVerwG, 09.06.1961 - IV C 92.60
Erledigung der Hauptsache eines anhängigen Rechtsstreits durch in der Verhandlung …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1961 - IV B 221.60
Der beschließende Senat hat schließlich in dem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 92.60 - in einem dieser Sache ähnlichen Fall, in welchem nach Aufgabe einer am 1. Januar 1940 in B.-S. bestandenen Schankwirtschaft im August 1941 in B.-T. eine O.-K. eröffnet und nach deren Zerstörung eine Speisewirtschaft in B.-S. durch Fremdfinanzierung erworben worden war, diese Rechtsprechung erneut bestätigt und trotz des mehrmaligen Wechsels in andere Stadtbezirke bei zeitlich nicht unerheblichen Zwischenräumen die Sachgleichheit angenommen.